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Neuigkeitenübersicht 2016


H&H spendet 22. Dezember 2016

für das Kindertages- und Nachthospiz Berliner Herz

Auch in diesem Jahr spenden wir
2.000 Euro
dem Kindertages- und Nachthospiz  Berliner Herz und unterstützen damit Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene und deren Familien, die an einer unheilbaren, lebensverkürzenden Erkrankung leiden.

Geschäftsführerin Frau Grumm übergibt Frau Edler die Spende für das Kindertages- und Nachthospiz

Geschäftsführerin Frau Grumm übergibt Frau Edler die Spende für das Kindertages- und Nachthospiz Berliner Herz

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25 Jahre H&H 13. Dezember 2016

Am 13.12.1991 gegründet, kann H&H auf ein Vierteljahrhundert zurückblicken. In der schnelllebigen Softwarebranche haben wir uns in dieser Zeit zu einem der führenden Unternehmen im Bereich der kommunalen Finanzsoftware entwickelt.

Mittlerweile vertrauen bundesweit 650 Verwaltungen auf die Finanzlösung proDoppik. Auch wenn es der Name auf den ersten Blick nicht vermuten lässt: neben der Doppik wird auch die Kameralistik in ein und demselbem Programm abgebildet.

Unser Erfolg lässt sich auch darauf zurückführen, dass sich für eine komplette Neuentwicklung des doppischen Bereichs Anfang der 2000er entschieden und nicht auf kamerale Strukturen aufgesetzt wurde.

Inzwischen beschäftigt H&H 100 Mitarbeiter. Dabei konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Betreuung und Entwicklung des kommunalen Finanzwesens.

Für die stetig positive Entwicklung von H&H mitverantwortlich sind die langjährigen Partnerschaften, die konstruktiven Gespräche mit unseren Kunden, welche mit Ihren Anforderungen maßgebenden Anteil an der Entwicklung des Programms haben.

Daher ein großes DANKESCHÖN an unsere Kunden, Partner und Mitarbeiter, welche Ihren Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte beigetragen haben.

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Schulungsplan 2017 ist online 01. Dezember 2016

Auch im kommenden Jahr bieten wir Ihnen wieder eine Vielzahl an zentralen Schulungen. Wir haben daher vor Kurzem den Schulungsplan für das Jahr 2017 bereit gestellt. Sie haben nun die Möglichkeit sich für Schulungen anzumelden.

Den vollständigen Schulungsplan finden Sie hier.

Informationen zu freien und zusätzlichen Terminen verschicken wir jeweils im Vormonat über unseren Newsletter. Weitere Informationen zu den Newslettern finden Sie hier.

Da schon jetzt einige Kurse stark nachgefragt sind, werden wir bei Bedarf zusätzliche Termine anbieten. Schauen Sie bitte auf unseren Webseiten nach, zu welchen Schulungsthemen zusätzliche Termine angeboten werden.

H&H-Schulungsplan 2017 mit Rückfax

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E-Rechnungs-Gesetz beschlossen 14. Juli 2016

Umsetzung der Digitalisierung: Bundeskabinett beschliesst E-Rechnungs-Gesetz

Pressemitteilung des BMI vom 13.07.2016

Weniger Aufwand und Kosten: Rechnungen von Unternehmen an Behörden können künftig elektronisch gestellt werden

Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an. So sollen Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen in erheblichem Maße reduziert werden. Damit können die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus werden Ressourcen geschont, Medienbrüche durch die unmittelbare elektronische Übertragung von Rechnungsdaten an die Bundesstellen vermieden und durchgängige sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen.

„Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.“, so Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern

Folgerichtig finden sich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im E-Government-Gesetz des Bundes wieder. Sie treten ab dem 27.11.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung ab dem 27.11.2019. Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form anzuzeigen, wenn der Rechnungsstellung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist; beispielsweise im Webshop einer Bundesbehörde.

 

>> Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen

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Leitfaden eRechnung 04. Juli 2016

Bei Problemen in der Ansicht klicken Sie bitte hier um den Leitfaden herunterzuladen.

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SAKD Zertifikat »Veranlagung-Doppik« 19. Mai 2016

proDoppik ist aktuell das einzige Finanzverfahren mit SAKD-Zertifikat für die Prüfbereiche »HKR-Doppik« & »Veranlagung-Doppik«

Um den gesetzlichen Anforderung in Sachsen gerecht zu werden, wird die rechtmäßige Leistungsfähigkeit unseres kommunalen Finanzverfahren proDoppik in regelmäßigen Abständen von der SAKD geprüft.

Für die jetzige Zertifizierung musste der Prüfbereich »Veranlagung Doppik« aufgrund der Beendigung des Zulassungszeitraums erneut der Prüfung sich stellen. Bis zum 07.03.2022 gilt das neue Zertifikat für den doppischen Veranlagungsbereich für die kommuale Finanz-Software proDoppik der H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH.

Download SAKD-Zertifikat Prüfbereich »Veranlagung Doppik«

Aktuell ist damit proDoppik das einzige Finanzverfahren für die Prüfbereiche »HKR-Doppik« und »Veranlagung Doppik«, welche die Voraussetzungen für den Einsatz in sächsischen Verwaltungen darstellen.

»Grundsätzlich dürfen Programme für die Ausführung der Kassengeschäfte und anderer Geschäfte im Bereich des kommunalen Finanzwesens nur in sächsischen Kommunen verwendet werden, wenn sie zuvor von der SAKD geprüft und zugelassen wurden (§ 87 Absatz 2 SächsGemO).«

Folgende Gesetze sind Grundlage für die Prüfung des doppischen Veranlagungsbereiches:

  • Abgabenordnung (AO),
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO),
  • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV),
  • Einkommensteuergesetz (EStG),
  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
  • Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG),
  • Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG),
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS),
  • Grundsteuergesetz (GrStG),
  • Kleinbetragsverordnung (KBV),
  • Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG),
  • Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG),
  • Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO),
  • Satzungsmuster des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur Hunde- und zur Vergnügungssteuer,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),
  • Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde (VwV GefHunde),
  • VwV Haushaltssystematik Kommunen (VwV KomHSys).

Alle Zertifizierungen von proDoppik finden sie hier.

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H&H News Nr.1/2016 11. März 2016

Weitere Ausgaben
H&H News 2022/23
H&H News 2021
H&H News 2020
H&H News 2019
H&H News 2017
H&H News 2016
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H&H auf der CeBIT 2016 in Hannover 15. Februar 2016

Einladung zur CeBIT 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Public Sector Parc wird die CeBIT auch 2016 wieder zur Leitmesse für den öffentlichen Sektor.

Besuchen Sie uns vom 14.03.2016 bis zum 18.03.2016 auf dem

è DATABUND-Gemeinschaftsstand B62 im Public Sector Parc in Halle 7

und informieren Sie sich über den neuesten Stand der Entwicklung unserer Produkte, z.B.

è den elektronischen Rechnungsaustausch mit der neuen eRechnung, die gewährleistet, dass der Prozess vom Eingang der eRechnung über die Prüfung bis zur Zahlbarmachung und der Ablage auf elektronischem Weg erfolgt. Bis zum 27.11.2018 sind alle kommunalen Verwaltungen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat dazu unter dem Namen ZUGFeRD ein einheitliches Datenformat für den Austausch entwickelt.

Die Umstellung auf den elektronischen Workflow sollte als Chance gesehen werden, Anpassungen zur Optimierung der Haushaltsprozesse vorzunehmen. Neben den Einspareffekten beim Rech-nungssteller durch den Wegfall von Ausdrucken und Porto entstehen in den Kommunalverwaltungen Vorteile durch die Verteilung der Post auf elektronischem Weg, womit die Durchlaufzeit einer Rechnung erheblich verkürzt werden kann. Für H&H-Anwender, welche ihre Haushaltsprozesse bereits elektronisch mit proDoppik abbilden, wird die Einführung nur einen kleinen Schritt darstellen.

Hierzu werden am Mittwoch, dem 16.03.2016, mehrere Präsentationen auf unserem Stand stattfinden. Aber auch an allen anderen Tagen stehen wir Ihnen zu diesem und allen weiteren Themen unser kommunales Finanzwesen betreffend gern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich gezielt mit Wunschtermin und Wunschthema bei uns an.

Fordern Sie Ihren ganz persönlichen e-Ticket-Code unter vertrieb@hh-berlin.de ab. Nach erfolgreicher Online-Registrierung wird Ihnen Ihr personalisiertes e-Ticket per E-Mail zugeschickt. Es gilt als kostenfreies Tagesticket für einen beliebigen Veranstaltungstag.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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