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SAKD erteilt Zulassung für proDoppik Version 5 im Freistaat Sachsen

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) hat der H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH für ihr Finanzverwaltungsprogramm „proDoppik“ in der Version 5 die Zulassung gemäß § 87 Abs. 2 SächsGemO erteilt. Diese Zulassung ist vom 9. September 2024 bis zum 8. September 2028 gültig.

Sakd

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Die Entscheidung basiert auf umfassenden Prüfungen, die zwischen dem 11. Oktober 2023 und dem 5. September 2024 durchgeführt wurden. Dabei wurden keine rechtlichen Bedenken gegen den Einsatz des Programms festgestellt. Die Prüfungen erfolgten gemäß den Verwaltungsvorschriften der SAKD, insbesondere dem Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nach den Regeln der Doppik (VwV PHB-HKR.Doppik) vom 23. Juli 2020 sowie dem Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich der Allgemeinen Anforderungen an Finanzverfahren nach den Regeln der Doppik (VwV PHB-AP.Doppik) vom 8. August 2014.

Mit dieser Zulassung ist „proDoppik“ Version 5 für den Einsatz in den Kommunen des Freistaates Sachsen freigegeben und kann somit zur automatisierten Ausführung von Kassengeschäften und anderen Geschäften im Bereich des Finanzwesens verwendet werden.

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